Breadcrumbs
Home / Rechtliches / ElektrogesetzAm 20. Januar 2005 hat der Bundestag das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (ElektroG) beschlossen.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ab dem 24. März 2006 ihre Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller sind verpflichtet, die dort gesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher und fachgerecht zu entsorgen.
Damit greift jetzt auch beim Elektro-/Elektronikschrott das Prinzip der Produktverantwortung und nimmt alle Beteiligten in die Pflicht.
Alle müssen Verantwortung übernehmen
Das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (kurz ElektroG), das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I, S. 762 f.), stellt die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien dar und verfolgt damit zwei Ziele:
1. Die Umwelt und damit auch die menschliche Gesundheit soll vor giftigen Substanzen geschützt werden. Deshalb verbietet das Gesetz seit Juli 2006 die Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten. (Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten)
2. Die Menge des anfallenden Elektroschrotts soll deutlich reduziert werden, um die Umweltbelastung zu verringern und wertvolle Rohstoffe zu bewahren. Deshalb regelt das Gesetz die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. (Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte)
Hersteller sind danach verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und nach bestimmten ökologischen Standards zu entsorgen. Dabei stehen die Ziele der Wiederverwendung und stofflichen Verwertung (Recycling) im Vordergrund. Um das zu ermöglichen, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, einer getrennten Sammlung bei ihrer Kommune zuführen. Die Gemeinden haben dazu besondere Sammelstellen einzurichten oder Abholungen anzubieten. So verteilt das ElektroG die Verantwortung für die umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte auf alle Beteiligten.
Um die Menge des anfallenden Elektroschrotts deutlich zu reduzieren und damit auch die Umweltbelastungen zu verringern, musste in Umsetzung einer EU-Richtlinie ein Gesetz erlassen werden.
Das Symbol
Achten Sie auf das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne . Dieses soll daran erinnern, dass Elektrogeräte nicht in den Restmüll oder Wertstoff gegeben werden, wo sie dem Rücknahmekreislauf entgehen.
Ihre Vorteile
bei mein-haus-ist-sicher
- Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands
- Versicherter Versand
- 14 Tage Widerrufsrecht
- Lieferung max. 7 Werktage
- Sicher und einfach zahlen per
- Vorkasse -3% Rabatt
- Paypal
- Nachnahme (+ 7,- €)
- sofortüberweisung.de









